Nachrangdarlehen
Gerät eine Aktiengesellschaft in eine finanzielle Schieflage und muss Insolvenz anmelden, werden alle noch verfügbaren Vermögenswerte liquidiert und anteilsmäßig an die Gläubiger aufgeteilt. Die Aktionäre werden nur dann bedient, wenn nach der Deckung sämtlicher Gläubigeransprüche noch etwas übrig ist, was aber in aller Regel nicht der Fall ist.
Die Ansprüche der Gläubiger sind im Insolvenzfall gleichwertig. Eine Ausnahme bilden hier so genannte Nachrangdarlehen. Diese werden unter der Prämisse vergeben, dass im Fall der Insolvenz zunächst andere Ansprüche abgedeckt werden, bevor das Nachrangdarlehen bedient wird. Solche Kredite sind in der Regel mit einem deutlich höheren Zinssatz ausgestattet, weil das Risiko für den Kreditgeber deutlich erhöht ist.
In schweren Zeiten sind solche Kreditformen manchmal der einzige Ausweg aus der Pleite, weil bereits bestehende Gläubiger einer solchen Konstruktion am ehesten zustimmen.