23rd
August
2007
Delisting
Veröffentlicht in Begriffe |
Delisting bezeichnet ein Verfahren, nach dem eine Aktiengesellschaft nicht mehr an den Börsenplätzen notiert wird.
Dies kann geschehen, wenn die AG ihre Aktien nicht mehr öffentlich offeriert (zum Beispiel bei einer Unternehmenssanierung) oder wenn die Börsenaufsicht entscheidet, dass das Wertpapier nicht mehr gehandelt werden darf.
Gerade zum zweiten Punkt für das Delisting sind besondere rechtliche Rahmenbedingungen einzuhalten.
Dieser Eintrag wurde
am Donnerstag, August 23, 2007 um 17:27 veröffentlicht und ist publiziert unter Begriffe.
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