Fonds Wissen 2.0

Delisting

23rd August 2007

Delisting

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Delisting bezeichnet ein Verfahren, nach dem eine Aktiengesellschaft nicht mehr an den Börsenplätzen notiert wird.
Dies kann geschehen, wenn die AG ihre Aktien nicht mehr öffentlich offeriert (zum Beispiel bei einer Unternehmenssanierung) oder wenn die Börsenaufsicht entscheidet, dass das Wertpapier nicht mehr gehandelt werden darf.

Gerade zum zweiten Punkt für das Delisting sind besondere rechtliche Rahmenbedingungen einzuhalten.

Dieser Eintrag wurde am Donnerstag, August 23, 2007 um 17:27 veröffentlicht und ist publiziert unter Begriffe. Hier ist der RSS 2.0 Feed zu dieser Seite. Hinterlasse einen Kommentar oder sende uns einen Trackback von Deiner Seite. Direktlink zur Seite: http://www.fonds-wissen.de/delisting.html

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