Bonitätsprüfung
Eine Bonitätsprüfung (Bonität = Zahlungsfähigkeit) wird in der Regel immer dann angewandt, wenn ein Kredit vergeben wird oder aber eine von zwei Vertragsparteien der anderen gegenüber in Vorleistung treten muss.
Die Bonitätsprüfung besteht aus verschiedenen Bausteinen. Zum einen erteilt der Kreditnehmer eine Auskunft hinsichtlich seiner finanziellen Lage. Bei Privatpersonen sind dies Einkommen sowie bestimmte Ausgaben. Dadurch will der Kreditgeber sicher stellen, dass ausreichend Mittel zur Tilgung des Darlehens zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus wird seitens des Kreditgebers bei einer oder mehreren Auskunfteien über den Anfragenden Auskunft eingeholt. Diese Unternehmen speichern die Daten von Konsumenten und werten sie statistisch aus. So kann der Kreditgeber einsehen, ob in der Vergangenheit von dem Kreditnehmer Verträge hinsichtlich der Zahlungsvereinbarungen nicht eingehalten worden sind.
Die Bonitätsprüfung wird nicht nur von Banken, sondern auch von Versandhäusern, Telekommunikationsgesellschaften und anderen Firmen, die in Vorleistung treten eingeholt. Der Sinn dieser Prozedur ist die Verringerung der Zahlungsausfälle.