Blankoverkauf
Ein Blankoverkauf, oft auch Leerverkauf genannt, besteht in der Veräußerung von Wertpapieren, die gar nicht im eigenen Besitz befindlich sind. Zum Zwecke der Durchführung werden diese Wertpapiere geliehen.
Der Sinn eines Blankoverkaufs besteht aus Sicht des Handelnden darin, die Wertpapiere in der Zukunft zu einem geringeren Kurs zurück zu kaufen. Die Markterwartung eines Leerverkäufers ist dem entsprechend negativ.
Gelingt die Spekulation, kann der Händler die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös der Papiere und dem Rückkaufwert als seinen Profit verbuchen. Das Risiko bei einem Leerverkauf muss er allerdings auch tragen: Entwickeln sich die Kurse nach oben, entstehen bei späteren Kauf Verluste.