Bezugsrecht
Ein Bezugsrecht berechtigt bestimmte Käufergruppen, Neuemissionen zu beziehen:
Führt ein börsennotiertes Unternehmen eine Kapitalerhöhung durch, so gelangen neue Aktien auf den Markt. Ein Altaktionär, der bis zum Zeitpunkt der Emission der jungen Aktien zum Beispiel ein Prozent an dem Unternehmen gehalten hat, würde, wenn nicht gegensteuert werden müsste, nach der Kapitalerhöhung einen geringeren Anteil am Unternehmen besitzen als vorher.
Darum ist das Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, dem Altaktionär die Möglichkeit einzuräumen, seinen Status Quo zu erhalten. Dazu gibt es Bezugsrechte aus. Diese ermöglichen es dem Anteileigner, seinen Bestand an Aktien in genau dem Verhältnis auf zu stocken, das notwendig ist, um die prozentuale Beteiligung an der Aktiengesellschaft auf dem gleichen Level zu erhalten.