Fonds Wissen 2.0

Bezugsrecht

7th April 2008

Bezugsrecht

Veröffentlicht in Begriffe |

Ein Bezugsrecht berechtigt bestimmte Käufergruppen, Neuemissionen zu beziehen:
Führt ein börsennotiertes Unternehmen eine Kapitalerhöhung durch, so gelangen neue Aktien auf den Markt. Ein Altaktionär, der bis zum Zeitpunkt der Emission der jungen Aktien zum Beispiel ein Prozent an dem Unternehmen gehalten hat, würde, wenn nicht gegensteuert werden müsste, nach der Kapitalerhöhung einen geringeren Anteil am Unternehmen besitzen als vorher.
Darum ist das Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, dem Altaktionär die Möglichkeit einzuräumen, seinen Status Quo zu erhalten. Dazu gibt es Bezugsrechte aus. Diese ermöglichen es dem Anteileigner, seinen Bestand an Aktien in genau dem Verhältnis auf zu stocken, das notwendig ist, um die prozentuale Beteiligung an der Aktiengesellschaft auf dem gleichen Level zu erhalten.

Dieser Eintrag wurde am Montag, April 07, 2008 um 15:04 veröffentlicht und ist publiziert unter Begriffe. Hier ist der RSS 2.0 Feed zu dieser Seite. Hinterlasse einen Kommentar oder sende uns einen Trackback von Deiner Seite. Direktlink zur Seite: http://www.fonds-wissen.de/bezugsrecht.html

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