Belegschaftsaktien
In vielen Unternehmen haben die Angestellten die Möglichkeit, Aktien des Arbeitgebers, sogenannte Belegschaftsaktien zu erwerben. Gegenüber einem Kauf über die Börse bieten Belegschaftsprogramme den Vorteil, dass die Aktien meist deutlich unter dem aktuellen Kurs angeboten werden.
Dafür sind die Papiere mit einer Mindesthaltedauer sowie verschiedenen Sperrfristen versehen.
Erst nach Ablauf dieser Fristen können die Aktien versteuert werden, wobei der entstandene geldwerte Vorteil durch die programmspezifische Vergünstigung zu versteuern ist wie übliches Lohneinkommen.
Belegschaftsaktien bieten eine höhere Identifikation mit dem Arbeitgeber, sollten aber hinsichtlich des Anteils am Gesamtvermögen keine zu große Position einnehmen, da bei einer Schieflage des Unternehmens nicht nur der Arbeitsplatz, sondern auch die Aktienwerte in Gefahr sind.