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Abgeltungsteuer

24th Januar 2008

Abgeltungsteuer

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Bei der Abgeltungsteuer handelt es sich um eine Quellensteuer, die auf Kapitaleinkünfte erhoben wird.
Diese Steuer wird 2009 eingeführt und auf Einkünfte aus Kapitalvermögen und auf Gewinne aus privaten Veräußerungen erhoben. Sie soll 25% zzgl. Solizuschlag betragen.

Weitere Informationen zur Abgeltungssteuer und Einkommensteuer beim Bundesmenisterium der Finanzen.

Dieser Eintrag wurde am Donnerstag, Januar 24, 2008 um 14:20 veröffentlicht und ist publiziert unter Begriffe. Hier ist der RSS 2.0 Feed zu dieser Seite. Hinterlasse einen Kommentar oder sende uns einen Trackback von Deiner Seite. Direktlink zur Seite: http://www.fonds-wissen.de/abgeltungsteuer.html

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